Bedingungen und Konditionen

INDEM SIE EIN BESTELLFORMULAR AKZEPTIEREN ODER AUF "KAUF BESTÄTIGEN" KLICKEN ODER AUF ANDERE WEISE AUF DIE PLATTFORMDIENSTE ZUGREIFEN, DIESE HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER ANDERWEITIG NUTZEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE NICHT AUF DIE PLATTFORM-DIENSTE ZUGREIFEN, SIE HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER ANDERWEITIG NUTZEN.

Dieser Vertrag über die Plattformdienste ("Vertrag") ist eine Vereinbarung zwischen Skysnag Inc. einer Gesellschaft aus Delaware ("Skysnag") und dem Kunden, der auf die Plattformdienste zugreift, sie herunterlädt oder nutzt ("Kunde"), wie folgt:

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1"Autorisierter Nutzer" ist ein einzelner Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden, dem eindeutige Zugangsdaten für den Zugriff auf die Plattformdienste und deren Nutzung zugewiesen wurden, unabhängig davon, ob diese Person zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Plattformdienste zugreift oder diese nutzt.

1.2"Kundendaten" sind Benutzerkontoinformationen oder Informationen, die vom Kunden oder seinen autorisierten Nutzern im Zuge des Zugriffs auf und der Nutzung der Plattformdienste bereitgestellt werden.

1.3."Dokumentation" bezeichnet die dem Kunden zur Verfügung gestellte Benutzerdokumentation für einen Plattformdienst in der jeweils gültigen Fassung.

1.4"Bestellformular" bezeichnet das Online- oder schriftliche Bestellformular von Skysnag oder das Formular zur Einrichtung eines Kontos oder eine Bestellung des Kunden, jeweils in der vom Kunden eingereichten und von Skysnag akzeptierten Form, in der die ausgewählten Plattformdienste, der Abonnementzeitraum, die zu zahlenden Gebühren und andere Geschäftsbedingungen angegeben sind und die im Rahmen dieses Vertrags ausgestellt wird und auf diesen verweist.

1.5."Plattformdienst(e)" bezeichnet den/die webbasierten Dienst(e), für den/die der Kunde ein Abonnement abgeschlossen hat, wie im Bestellformular angegeben, und der/die von der Cloud-Plattform von Skysnag unterstützt wird/werden. 1.6. "Anhang" bezeichnet einen Anhang zu diesem Vertrag (falls vorhanden), der zusätzliche oder geänderte Bedingungen für einen bestimmten Plattformdienst enthält.

1.7."Technische Daten von Skysnag" bezeichnet die von den Plattformdiensten verwendeten aggregierten, transaktionsbezogenen und analytischen Daten, die anonymisiert und zu Analysezwecken generiert werden.

2. ABONNEMENTDIENSTE

2.1. Autorisierung. Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags und des jeweiligen Bestellformulars durch den Kunden gewährt Skysnag den autorisierten Nutzern des Kunden Zugang zu den Plattformdiensten und deren Nutzung während des im jeweiligen Bestellformular festgelegten Abonnementzeitraums des Kunden (und ggf. bezahlter Verlängerungen gemäß Abschnitt 5.1) ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden in Übereinstimmung mit den jeweiligen

Dokumentation.

2.2. Nutzungsbeschränkungen. Die Nutzung der Plattformdienste unterliegt ferner den Nutzungsbeschränkungen, die in dem jeweiligen Bestellformular oder in der Dokumentation für diese Plattformdienste angegeben sind.

2.3. Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für: (a) die Wahrung der Vertraulichkeit von Benutzer-IDs, Passwörtern und anderen Berechtigungsnachweisen, die mit dem Konto des Kunden bei den Plattformdiensten verbunden sind, (b) alle Aktivitäten, die in Bezug auf das Konto des Kunden stattfinden, (c) die Sicherstellung, dass die Nutzung der Plattformdienste durch den Kunden und die berechtigten Nutzer in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erfolgt, und (d) alle Kundendaten. Um die Funktion der Plattformdienste zu ermöglichen, ist der Kunde auch dafür verantwortlich, die DNS-Datensätze zu ändern, dem E-Mail-Dienst der Plattformdienste API-Zugang zu gewähren oder andere notwendige Einstellungen in den Systemen des Kunden zu ändern, wie in der entsprechenden Dokumentation beschrieben, und diese Datensätze oder Einstellungen bei Beendigung des Abonnements des Kunden in ihren ursprünglichen Zustand zurückzusetzen.

2.4. Beschränkungen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, und er wird es auch nicht wissentlich zulassen, dass andere: (a) die Plattformdienste oder damit verbundene Software oder Materialien zu kopieren, zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln (es sei denn, das geltende Recht verbietet oder schränkt Reverse Engineering ein); (b) Dritten Zugang zu den Plattformdiensten zu gewähren oder die Plattformdienste für Time-Sharing oder ähnliche Zwecke zugunsten Dritter zu nutzen; (c) Urheberrechts- oder Eigentumsvermerke zu entfernen, die in den Plattformdiensten oder deren Ergebnissen enthalten sind; (d) Umgehungslösungen zu entwickeln, zu deaktivieren oder zu manipulieren oder zu verwenden (oder dies zu versuchen)

(e) über einen Bot, Web-Crawler oder nicht-menschlichen Benutzer auf die Plattformdienste zuzugreifen; (f) auf die Plattformdienste zu ungesetzlichen Zwecken oder zu anderen Benchmarking- oder Wettbewerbszwecken zuzugreifen oder sie zu nutzen (oder einem Dritten den Zugriff oder die Nutzung zu gestatten); oder (g) die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität der Plattformdienste auf andere Weise als über die Benutzerschnittstellen der Plattformdienste zu überwachen oder zu testen

oder andere Funktionen, die von Skysnag ausdrücklich für solche Zwecke in Verbindung mit der Nutzung der Plattformdienste durch den Kunden bereitgestellt werden.

2.5. Unterstützung und Wartung. Skysnag wird Folgendes bereitstellen: (a) Wartung, bestehend aus dem Zugang zu neuen Funktionen der Plattformdienste, die der Kunde abonniert hat (jedoch nicht zu neuen Produkten oder Diensten), oder Leistungsverbesserungen der Plattformdienste, falls und sobald Skysnag solche Funktionen oder Verbesserungen allgemein und ohne zusätzliche Kosten für die Abonnentenbasis der betreffenden Plattformdienste zur Verfügung stellt, und (b) technische Unterstützung in Form von Telefon- oder E-Mail-Hilfe.

3. PLATTFORM UND DATENSICHERHEIT

3.1. Skysnag setzt wirtschaftlich angemessene Umwelt-, Sicherheits- und Anlagenverfahren, Datensicherheitsverfahren und andere Schutzmaßnahmen ein, um die Plattformdienste und die auf den Servern von Skysnag gespeicherten Kundendaten vor unbefugtem Zugriff, Nutzung, Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Veränderung zu schützen. Soweit Skysnag während der Erbringung der Plattformdienste in den Kundendaten enthaltene personenbezogene Daten verarbeitet, gelten die Bestimmungen des Zusatzes zur Datenverarbeitung unter https://www.Skysnag.com/wp-content/uploads/Skysnag-DPA.pdf ("DPA"), der hiermit durch Verweis einbezogen wird.

4. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

4.1. Dauer und Erneuerung. Das Abonnement des Kunden für die Plattformdienste bleibt für die gesamte im Bestellformular angegebene Laufzeit des Abonnements in Kraft (sofern es nicht wie unten beschrieben gekündigt wird). Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, verlängert sich das Abonnement des Kunden für die Plattformdienste automatisch um jeweils ein Jahr (jeweils eine "Verlängerung"), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mit, dass das Abonnement nicht verlängert wird. Für die Zwecke der vorgenannten Mitteilung ist eine Mitteilung per E-Mail an support@Skysnag.com mit Kopie an finance@Skysnag.com ausreichend. Diese Vereinbarung endet automatisch mit dem Ende des letzten auslaufenden Abonnements des Kunden.

4.2. Beendigung. Eine Partei kann diesen Vertrag kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß begangen hat, der mehr als 30 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß nicht behoben wurde. Darüber hinaus kann Skysnag die Bereitstellung von Plattformdiensten zehn (10) Werktage nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden, dass er mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug ist, aussetzen (diese Mitteilung gilt auch als Mitteilung, dass der Kunde diesen Vertrag wesentlich verletzt hat). Alle Bestellformulare und das/die Abonnement(e) des Kunden für alle Plattformdienste enden automatisch mit der Beendigung dieser Vereinbarung.

4.3. Fortbestehen. Die folgenden Bestimmungen überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung: Abschnitt 1, Abschnitt 2.4, Abschnitt 4.3, Abschnitt 5(in dem Umfang, in dem noch Zahlungen ausstehen), Abschnitte 6-10 und Abschnitt 12.

5. GEBÜHREN UND ZAHLUNG

5.1. Entgelte. Als Gegenleistung für die Bereitstellung der Plattformdienste durch Skysnag zahlt der Kunde an Skysnag die entsprechenden Gebühren, die im Bestellformular aufgeführt sind.

5.2. Verlängerungsgebühren. Bei jeder Verlängerung des Abonnements zahlt der Kunde für die Plattformdienste die im Bestellformular angegebenen Abonnementgebühren oder gegebenenfalls andere Gebühren, die Skysnag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mindestens 60 Tage vor dem ersten Tag der Verlängerung festlegt, wobei eine E-Mail an den auf dem Bestellformular angegebenen Hauptansprechpartner oder Rechnungsansprechpartner ausreicht. Wenn die Nutzung der Plattformdienste unter dem Konto des Kunden die Nutzungsbeschränkungen überschreitet, die für das Abonnement des Kunden gelten, wird die Verlängerungsgebühr zusätzlich zu den Gebühren für die Überschreitung der Laufzeit (und ohne Einschränkung der anderen Rechtsmittel von Skysnag) erhöht, um das höhere Nutzungsniveau zu den dann geltenden Sätzen von Skysnag abzudecken.

5.3. Rechnungen; Zahlung. Skysnag stellt dem Kunden zu Beginn des Abonnementzeitraums und bei jeder Verlängerung eine Rechnung im Voraus aus. Jede Rechnung ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat an, jedoch keinesfalls mehr als der höchste gesetzlich zulässige Zinssatz.

5.4. Steuern. Die in diesem Vertrag und jedem Bestellformular angegebenen Gebühren verstehen sich ausschließlich Steuern, Abgaben, Zöllen, Tarifen und anderen staatlichen Abgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mehrwertsteuer) (zusammenfassend als "Steuern" bezeichnet). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern und aller damit verbundenen Zinsen und/oder Strafen verantwortlich, die sich aus den hierunter geleisteten Zahlungen ergeben, mit Ausnahme von Skysnags US-Bundes- und Staatseinkommenssteuer. Solche Steuern werden in der jeweiligen Rechnung aufgeführt.

6. EIGENBESITZ

Zwischen Skysnag und dem Kunden gilt: (a) Die Plattformdienste, die technischen Daten von Skysnag und alle Software, Daten und Technologien, die in den Plattformdiensten enthalten sind oder zur Bereitstellung der Plattformdienste verwendet werden, sowie alle geistigen Eigentumsrechte daran oder in Bezug darauf sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Skysnag; und (b) die Kundendaten und alle geistigen Eigentumsrechte daran oder in Bezug darauf sind und bleiben das ausschließliche Eigentum des Kunden. Skysnag gewährt dem Kunden hiermit eine nicht-exklusive, unbefristete, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung und Nutzung der technischen Daten von Skysnag, die dem Kunden über die Plattformdienste zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden. Skysnag behält sich alle weiteren Rechte vor.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1. Verpflichtungen. "Vertrauliche Informationen" sind (vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen) alle nicht-öffentlichen Informationen, die sich auf die Plattformdienste beziehen oder im Rahmen der Plattformdienste offengelegt werden und die vernünftigerweise als vertraulich zu betrachten sind, einschließlich Kundendaten. Die empfangende Partei wird vertrauliche Informationen mit der gleichen Sorgfalt schützen, die sie für ihre eigenen ähnlichen Informationen verwendet, jedoch nicht weniger als mit angemessener Sorgfalt, sie wird vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung an Dritte weitergeben und sie wird vertrauliche Informationen nur zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Ausübung ihrer Rechte verwenden, die ihr im Rahmen dieses Vertrags ausdrücklich vorbehalten oder gewährt werden. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei auf Verlangen unverzüglich zurückgeben oder vernichten.

7.2. Ausschlüsse. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die: (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) sich zum Zeitpunkt des Empfangs von der anderen Partei bereits ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen im Besitz der empfangenden Partei befanden, was durch schriftliche Aufzeichnungen belegt wird; oder (c) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verletzung dieses Abschnitts entwickelt wurden. Ist eine empfangende Partei gesetzlich zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet, so benachrichtigt sie unverzüglich die offenlegende Partei und kooperiert in angemessener Weise mit deren Bemühungen, die erforderliche Offenlegung einzuschränken oder zu schützen, verstößt aber ansonsten nicht gegen diesen Abschnitt, weil sie die erforderliche Offenlegung vornimmt.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG WERDEN DIE PLATTFORMDIENSTE UND DIE PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, BEREITGESTELLT. Skysnag lehnt, OHNE EINSCHRÄNKUNG, JEDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG ab.

9. ENTSCHÄDIGUNG

9.1. Durch Skysnag. Skysnag verteidigt den Kunden gegen jegliche Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren, die von Dritten ("Ansprüche") gegen den Kunden erhoben werden, soweit diese auf der Behauptung beruhen, dass die von Skysnag im Rahmen dieses Vertrages erbrachten und vom Kunden genutzten Plattformdienste Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzen oder Urheberrechte, US-Patente oder Markenrechte Dritter verletzen, und stellt den Kunden von Schadensersatzansprüchen frei, die ihm von einem Gericht zugesprochen werden, oder von Vergleichen, die Skysnag im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen schließt. DAS VORANGEHEN BEGRÜNDET DIE GESAMTE VERPFLICHTUNG von Skysnag IN BEZUG AUF JEDE BEHAUPTE ODER TATSÄCHLICHE VERLETZUNG ODER MISSBRAUCH VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS DURCH DIE PLATTFORM-DIENSTE. Skysnag übernimmt keine Haftung gemäß diesem Abschnitt 9.1, soweit Ansprüche (a) vom Kunden mehr als zwei (2) Jahre nach Beendigung oder Ablauf des Bestellformulars für den betreffenden Plattformdienst bei Skysnag eingereicht werden; (b) auf einer Kombination der Plattformdienste mit Produkten, Dienstleistungen, Methoden, Inhalten oder anderen Elementen beruhen, die nicht von Skysnag bereitgestellt wurden (es sei denn, eine solche Kombination ist für die beabsichtigte Nutzung der Plattformdienste erforderlich); oder (c) auf einer Nutzung der Plattformdienste in einer Weise beruhen, die gegen diese Vereinbarung oder die dem Kunden von Skysnag erteilten Anweisungen verstößt.

9.2. Abmilderungsmaßnahmen. Im Falle eines Anspruchs oder eines potenziellen Anspruchs gemäß Ziffer 9.1 kann Skysnag nach eigenem Ermessen versuchen, die Auswirkungen eines solchen Anspruchs zu mindern, indem sie die Plattformdienste so modifiziert, dass sie nicht verletzend sind, und/oder indem sie die Nutzung der Plattformdienste durch den Kunden nach angemessener Mitteilung an den Kunden aussetzt oder beendet (vorausgesetzt, im Falle einer solchen Aussetzung oder Beendigung erstattet Skysnag dem Kunden einen Teil der vom Kunden für den dann laufenden Abonnementzeitraum im Voraus gezahlten Gebühren, anteilig für den Teil dieses Abonnementzeitraums, der von der Aussetzung oder Beendigung betroffen ist).

9.3. Entschädigung durch den Kunden. Der Kunde wird Skysnag gegen alle Ansprüche verteidigen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Kundendaten oder der Nutzung der Plattformdienste durch den Kunden unter Verletzung dieses Vertrages oder der anwendbaren Dokumentation ergeben, und wird Skysnag gegen gerichtlich zugesprochene Schadensersatzleistungen oder vom Kunden vereinbarte Vergleiche im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen entschädigen und schadlos halten.

9.4. Verfahren. Die Freistellungsverpflichtungen jeder Partei unterliegen den folgenden Bedingungen: (a) Die geschädigte Partei unterrichtet den Entschädigungspflichtigen unverzüglich schriftlich über den betreffenden Anspruch; (b) der Entschädigungspflichtige hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen in Bezug auf den Anspruch (vorausgesetzt, dass der Entschädigungspflichtige keinen Anspruch ohne vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert wird, in einer Weise regeln darf, die die Rechte oder Interessen der geschädigten Partei beeinträchtigen würde); und (c) die geschädigte Partei wird auf Kosten des Entschädigungspflichtigen alle Kooperationen, Informationen und Hilfestellungen bereitstellen, die der Entschädigungspflichtige in angemessener Weise für die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch verlangt.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1. Verzicht auf bestimmte Schadensersatzansprüche. MIT AUSNAHME VON SCHÄDEN, DIE IM RAHMEN DER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 9 AN DRITTE ZU ZAHLEN SIND, ODER SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 7 ERGEBEN, HAFTET KEINE PARTEI IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG FÜR FOLGESCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER ODER ANDERE SCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, GESCHÄFTS- ODER INFORMATIONSVERLUSTE ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ZU ERBRINGENDEN DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

10.2. Haftung. MIT AUSNAHME SEINER ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHT GEMÄSS ABSCHNITT 9 ODER VON SCHÄDEN, DIE AUS DER VERLETZUNG DER VERTRAUENSPFLICHT GEMÄSS ABSCHNITT 7 ENTSTEHEN, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON Skysnag, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBT, NICHT DEN BETRAG DER GEBÜHREN, DIE DER KUNDE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE DIENSTLEISTUNG, AUF DIE SICH DIESE SCHÄDEN BEZIEHEN, BEZAHLT HAT, AN Skysnag.

10.3. Haftungsobergrenze. Skysnags HAFTUNG FÜR SEINE FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 9 ODER

SCHÄDEN, DIE DURCH DIE VERLETZUNG DER VERTRAUENSPFLICHTEN IN ABSCHNITT 7 ENTSTANDEN SIND, DÜRFEN NICHT DEN GERINGEREN BETRAG VON EINER MILLION DOLLARS ($1.000.000) ODER FÜNF (5) MAL DEN BETRAG ÜBERSTEIGEN, DER IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM DIE HAFTUNG BEGRÜNDENDEN EREIGNIS an Skysnag gezahlt wurde.

11. PUBLICITY

11.1. Identifizierung des Kunden. Mit Zustimmung des Kunden darf Skysnag den Kunden auf der Website von Skysnag und in anderen Marketingmaterialien mit Namen und Logo als Kunden der Plattformdienste ausweisen.

11.2. Fallstudie. Mit Zustimmung des Kunden kann Skysnag eine Fallstudie für die öffentliche Verbreitung und Marketingzwecke durch Skysnag entwickeln und veröffentlichen, in der die Vorteile beschrieben werden, die der Kunde aus den Plattformdiensten gezogen hat. Der Kunde wird in angemessener Weise an einer solchen Fallstudie mitarbeiten.

12. VERSCHIEDENES

12.1. Abtretung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, die nicht unangemessen verweigert werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Vereinbarung zusammen mit allen Bestellformularen (und vorbehaltlich etwaiger darin enthaltener Nutzungsbeschränkungen) nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei übertragen: (a) an ein Unternehmen, das die übertragende Partei beherrscht, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, wobei "Kontrolle" den direkten oder indirekten Besitz oder die Kontrolle von mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile an dem betreffenden Unternehmen bedeutet; oder (b) an ein Unternehmen, das die übertragende Partei erwirbt, mit dem die übertragende Partei fusioniert oder an das die übertragende Partei alle oder im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte verkauft. Jeder Versuch, diese Vereinbarung abzutreten, außer wie in diesem Abschnitt erlaubt, ist null und nichtig. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger jeder Partei bindend und kommt ihnen zugute.

12.2. Status der Parteien. Keine der Parteien hat die Befugnis oder das Recht, Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten im Namen der anderen Partei zu übernehmen oder zu schaffen. Diese Vereinbarung darf nicht so ausgelegt werden, dass sie eine Partnerschaft, eine Vertretung oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen den Parteien begründet oder impliziert. Es gibt keine Drittbegünstigten in Bezug auf diese Vereinbarung.

12.3. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Erfüllung aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wenn die betroffene Partei sich in angemessener Weise um die Erfüllung bemüht; diese Bestimmung entbindet jedoch keine der Parteien von ihrer Verpflichtung, fällige Zahlungen zu leisten.

12.4. Einhaltung von Exportgesetzen. Der Kunde verpflichtet sich, alle relevanten Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer anwendbarer Rechtsordnungen vollständig einzuhalten, um sicherzustellen, dass weder die Plattformdienste noch ein direktes Produkt davon (a) direkt oder indirekt unter Verletzung solcher Exportgesetze und -vorschriften exportiert oder reexportiert werden; oder (b) für Zwecke verwendet werden, die durch solche Exportgesetze und -vorschriften verboten sind.

12.5. Rechte der Regierung. Handelt es sich bei dem Kunden um die US-Regierung oder eine Behörde oder eine andere Abteilung davon, werden die Dienstleistungen von Skysnag im Rahmen dieses Vertrages als "kommerzieller Gegenstand" erbracht, wie dieser Begriff im U.S. Code of Federal Regulations (48 C.F.R. § 2.101) und anderen anwendbaren Vorschriften definiert und verwendet wird, und die Rechte der Regierung in Bezug auf die Dienstleistungen (und auf jegliche zugehörige Software, technische Daten oder andere Materialien) sind auf die in diesem Vertrag ausdrücklich gewährten Rechte beschränkt.

12.6. Trennbarkeit. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar oder ganz oder teilweise ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft, und die betroffene Bestimmung wird so ausgelegt, dass sie im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchsetzbar ist.

12.7. Verzicht. Der Verzicht auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Abkommens gilt nicht als Verzicht auf einen anderen oder nachfolgenden Verstoß gegen diese oder eine andere Bestimmung und kann auch nicht als solcher ausgelegt werden.

12.8. Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zulässig oder erforderlich sind, bedürfen der Schriftform (was auch Mitteilungen per E-Mail einschließen kann), beziehen sich auf diese Vereinbarung und werden persönlich, per Nachtkurier oder Expressdienst, per Einschreiben, per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail (bestätigt durch eine nicht automatisierte Antwort) an die im Bestellformular angegebene Adresse der Partei oder an eine andere von einer der Parteien schriftlich angegebene Adresse zugestellt. Eine solche Mitteilung gilt mit ihrem Eingang als zugestellt. Mitteilungen über Verlängerungen sind an customersuccess@Skysnag.com zu senden und müssen eine Kopie an finance@Skysnag.com enthalten.

12.9. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt sowohl dem materiellen als auch dem prozessualen Recht von Kalifornien unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten im Northern District of California verhandelt, und die Parteien stimmen unwiderruflich der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dort zu. In jedem Rechtsstreit oder Verfahren, das sich aus dieser Vereinbarung ergibt, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten und Anwaltsgebühren. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass jede unbefugte Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen oder des geistigen Eigentums einer Partei dieser Partei einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen würde, für den eine Entschädigung in Geld nicht angemessen wäre. Dementsprechend kann die geschädigte Partei im Falle einer solchen Offenlegung oder Nutzung zusätzlich zu den verfügbaren Rechtsmitteln eine einstweilige Verfügung oder andere billige Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Vereinbarung beantragen.

12.10. Gesamte Vereinbarung. Die in einer Bestellung oder einem anderen vom Kunden an Skysnag übermittelten Dokument festgelegten Bedingungen, die von dieser Vereinbarung abweichen, ihr widersprechen oder nicht in ihr enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von einem leitenden Angestellten von Skysnag ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Dieser Vertrag und seine Anlagen stellen zusammen mit dem/den Bestellformular(en) die gesamte Vereinbarung dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes. Skysnag behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrages von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu ergänzen. Skysnag wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden über wesentliche Änderungen dieses Vertrages zu informieren. Alle anderen Bedingungen (ob online oder anderweitig), die in einem Bestellformular, einer Bestellung oder einem anderen schriftlichen Dokument, sei es durch den Kunden, den Partner oder einen Dritten, bereitgestellt werden oder auf die verwiesen wird, sind null und nichtig.

EXHIBIT - Skysnag Enforce Exponat

1. Definitionen. Alle großgeschriebenen Begriffe, die in dieser Anlage nicht definiert sind, haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung. Sofern in dieser Anlage nicht anders angegeben, gelten alle Begriffe, die im Vertrag für die Plattformdienste gelten, auch für den Enforce Service.

a. "Durchsetzungsdienst"bezeichnet Skysnags E-Mail-Sicherheitsplattform zum Schutz vor Identitätsmissbrauch, einschließlich Skysnags Implementierung des DMARC-E-Mail-Validierungsstandards.

b. "Technische Daten von Enforce"bezeichnet die technischen Daten von Skysnag für den Enforce-Service, die in erster Linie aus aggregierten Berichten bestehen, die von den E-Mail-Gateways des Empfängers generiert werden, wobei diese Berichte keine Informationen über die E-Mail-Nutzlast (z. B. E-Mail-Inhalt, Absender, Betreff, Empfänger) und Daten enthalten, die aus der Analyse des Internetverkehrs und anderen öffentlichen Quellen abgeleitet werden.

2. DNS-Einträge. Der Enforce-Service erfordert das Einfügen eines Texteintrags in die DNS-Einträge des Kunden, damit dieser den Enforce-Service zur Implementierung von DMARC-bezogenen Funktionen nutzen kann. Der Kunde kann den Enforce-Service für alle Domains des Kunden jederzeit deaktivieren, indem er den Text-Eintrag aus den DNS-Einträgen der betreffenden Domains entfernt, vorausgesetzt, der Kunde erkennt an, dass Skysnag nicht für eine daraus resultierende Unfähigkeit, den Enforce-Service bereitzustellen, haftet. Durch den Enforce-Service erhält der Kunde keinen Zugang zu den Systemen des Kunden und ist auch nicht verpflichtet, Skysnag Zugang zu diesen zu gewähren.

3. Erfassungsbereich. Zum Zwecke der Berechnung etwaiger Beschränkungen der Nutzung des Enforce-Dienstes gilt jede Domain, für die der DNS DMARC TXT-Eintrag "rua" Skysnag als Empfänger angibt, als durch den Enforce-Dienst abgedeckt, unabhängig vom Domain-Status im Enforce-Dienst.

4. Unterstützung bei der Einführung der Domain. Für einen Zeitraum von 180 Tagen ab dem Beginn der ersten Laufzeit des Abonnements für den Enforce-Service (der "Onboarding-Zeitraum") bietet Skysnag kostenlose Domain-Einführungsunterstützung für die im entsprechenden Bestellformular angegebenen E-Mail-Domains, bestehend aus:

- fachkundige Beratung, Fehlerbehebung und Überprüfung der korrekten DNS-Konfiguration

- Identifizierung von E-Mail-Versanddiensten

- Konfiguration von SPF und DKIM für autorisierte Sendedienste

- direkte Zusammenarbeit mit Anbietern von E-Mail-Versanddiensten bei Konfigurationsfragen

- Behebung von Problemen bei der Konfiguration von E-Mail-Versanddiensten

- Verwaltung von DMARC-Richtlinien für Domänen

- Bereitstellung von Empfehlungen und bewährten Verfahren

Skysnag ist auf die aktive Beteiligung des Kunden angewiesen, um das Onboarding der einzelnen Domains abzuschließen. Wenn der Kunde innerhalb der Onboarding-Periode nach alleinigem Ermessen von Skysnag Skysnag nicht genügend Informationen, Kooperation und Genehmigungen zur Verfügung gestellt hat, um das Onboarding in den "Enforcement"-Status einer der oben genannten Domains innerhalb der Onboarding-Periode abzuschließen, dann muss der Kunde innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ende der Onboarding-Periode durch schriftliche Mitteilung an Skysnag (E-Mail genügt) wählen, ob er entweder (a) die Domain-Onboarding-Unterstützung über einen kostenpflichtigen Support-Service fortzusetzen oder (b) der Überführung seiner Domains in den Status "Durchsetzung" zuzustimmen, . Trifft der Kunde innerhalb dieser Frist keine der beiden Entscheidungen, so wird davon ausgegangen, dass er sich dafür entschieden hat, seine Domains in den "Enforcement"-Status zu überführen.

EXHIBIT - Skysnag Defend Exponat

5. Definitionen. Alle großgeschriebenen Begriffe, die in dieser Anlage nicht definiert sind, haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung. Soweit in dieser Anlage nicht differenziert, gelten alle für die Plattformdienste in der Vereinbarung geltenden Begriffe auch für den Defend-Dienst.

a. "Technische Daten für vertrauenswürdige Domains"bezeichnet die technischen Daten von Skysnag für den Defend-Service, einschließlich der zusammengefassten E-Mail-Verfügungsberichte in der allgemeinen Form eines zusammengefassten DMARC-Berichts, der von Skysnag durch Analyse der vom Kunden erhaltenen E-Mail-Header-Informationen erstellt wird, wobei diese Berichte keine Informationen über die E-Mail-Nutzdaten (z. B. E-Mail-Inhalt, Absender, Betreff, Empfänger) enthalten.

b. "Vertrauenswürdige Domains und vertrauenswürdige Kontakte Kundendaten"bezeichnet die folgenden vertraulichen Kundendaten: (i) den API-Schlüssel, der erforderlich ist, um dem Defend Service den Zugriff auf den Kunden-E-Mail-Dienst zu ermöglichen, und (ii) alle E-Mail-Adressen und andere E-Mail-Kopfzeileninformationen (mit Ausnahme des Betreffs), die vom Defend Service beim Zugriff auf den Kunden-E-Mail-Dienst erfasst werden.

c. "Verteidigungsdienst"bezeichnet den Domainsicherheits-Plattformdienst von Skysnag zum Schutz vor Identitätsmissbrauch. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, gelten alle für die Plattformdienste in der Vereinbarung geltenden Bedingungen auch für den Defend Service.

d. "E-Mail-Dienst des Kunden"bezeichnet den vom oder im Namen des Kunden gehosteten Office365 Outlook- oder Google GSuite-E-Mail-Dienst.

2. API-Integration. Der Defend Service erfordert einen API-Zugang zum Kunden-E-Mail-Dienst. Der Kunde erkennt an, dass er diesen API-Zugang aktivieren und Skysnag einen API-Schlüssel für den Kunden-E-Mail-Dienst zur Verfügung stellen muss, damit der Defend-Service funktioniert. Der Kunde kann den API-Zugang von Skysnag jederzeit über die vom Kunden-E-Mail-Service bereitgestellte Schnittstelle widerrufen, vorausgesetzt, der Kunde erkennt an, dass Skysnag nicht für eine daraus resultierende Unfähigkeit, den Defend-Service bereitzustellen, haftet und dass im Falle eines solchen Widerrufs durch den Kunden keine Rückerstattungen geleistet werden. Der Defend Service greift nur auf den Kunden-E-Mail-Service zu, um den Defend Service bereitzustellen, und greift nicht auf Funktionen oder Elemente des Kunden-E-Mail-Service oder Kundendaten innerhalb des Kunden-E-Mail-Service zu, es sei denn, dies ist in der Dokumentation des Defend Service festgelegt.

3. Datenverarbeitung:

a. Skysnag unternimmt angemessene Sicherheitsmaßnahmen, wie im Vertrag festgelegt, um die Vertrauenswürdigen Domains und Vertrauenswürdigen Kundendaten vor unbefugtem Zugriff oder unbefugter Nutzung zu schützen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken: (i) Skysnag speichert Vertrauenswürdige Domains und Vertrauenswürdige Kontakte Kundendaten in einem verschlüsselten Repository, und (ii) vor der Speicherung von "Absender" oder "Absender"-E-Mail-Adressen verschleiert Skysnag unwiederbringlich (durch eine Einweg-Hash-Funktion) den Teil der Adresse vor dem "@"-Symbol.

b. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Skysnag folgende Daten als technische Daten von Skysnag aufbewahrt und verwendet: (i) die technischen Daten der vertrauenswürdigen Domains und (ii) die Liste der Domainnamen, die vom Defend-Service gesammelt wurden (unabhängig davon, ob sie vom E-Mail-Service des Kunden oder einer anderen Quelle stammen); vorausgesetzt, dass nichts in der Vereinbarung oder diesem Anhang darauf abzielt, ein Eigentumsrecht an einem Domainnamen als Domainnamen zu übertragen oder zu schaffen.

SERVICE LEVEL AGREEMENT UND SUPPORT

  1. Verfügbarkeit des Dienstes

Dieses Service Level Agreement ("SLA") ist ein Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Skysnag oder einem anderen anwendbaren, einvernehmlich vereinbarten Rahmenvertrag zwischen den Parteien ("Vertrag"). Großgeschriebene Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die in der Vereinbarung angegebene Bedeutung.

Vorbehaltlich der Bedingungen dieses SLA wird Skysnag wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine Betriebszeit von 99,9 % für die Betriebselemente des Plattformdienstes (im Gegensatz zur Benutzeroberfläche oder dem Dashboard) zu erreichen, mit Ausnahme von Ausfallzeiten aufgrund von Ausschlüssen. Für jeden Monat, in dem Skysnag die garantierte Betriebszeit nicht einhält, wird Skysnag auf schriftlichen Antrag des Kunden eine Service-Gutschrift auf alle Verlängerungsgebühren in Höhe von 10 % der effektiven monatlichen Abonnementgebühr für den betreffenden Plattform-Service (entspricht 1/12 der jährlichen Abonnementgebühr für diesen Plattform-Service) ausstellen, die der Kunde für den betroffenen Monat bezahlt hat ("Service-Gutschrift").

Skysnag haftet nicht für Ausfälle des Service-Levels, soweit diese (i) durch die Aussetzung der Nutzung aufgrund von Nichtzahlung, (ii) durch Faktoren, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Skysnag liegen, (iii) während einer planmäßigen Wartung oder (iv) durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausrüstungs- oder Internetverbindungsausfälle, verursacht wurden (zusammen oder einzeln "Ausschlüsse"). "Planmäßige Wartungsarbeiten" sind Wartungsarbeiten, die von Skysnag von Zeit zu Zeit zwischen 21.00 Uhr und 3.00 Uhr PST/PDT durchgeführt werden.

Für Service-Gutschriften gelten die folgenden Bedingungen: Der Kunde muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Auftreten der angeblichen SLA-Verletzung einen schriftlichen Antrag über finance@Skysnag.com oder support@Skysnag.com einreichen. Der Kunde muss zusammen mit der schriftlichen Anfrage ausreichende Details und Beweise vorlegen, die es Skysnag ermöglichen, die Anfrage zu überprüfen. Ist der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug oder verstößt er anderweitig gegen eine vertragliche Verpflichtung, hat er keinen Anspruch auf eine Servicegutschrift.

  1. Technische Unterstützung

Unterstützung. Skysnag stellt autorisierten Benutzern des Kunden technische Unterstützung und Support zur Verfügung. Die technische Unterstützung umfasst Support über (a) Telefon, (b) E-Mail an support@Skysnag.com und (c) Web-Zugangssupport über das Support-Portal von Skysnag, wie folgt:

Erstes Intake. Die erste Kontaktaufnahme mit der Skysnag Support-Organisation wird in das Fallverfolgungssystem von Skysnag aufgenommen und mit einer Fallnummer versehen.

Lösung & Reaktionszeiten. Sobald der Kunde Skysnag mit einem potenziellen technischen Supportproblem oder einer Bitte um Unterstützung kontaktiert hat, wird Skysnag entsprechend dem Schweregrad reagieren.

Skysnag ist berechtigt, Supportanfragen zu schließen, wenn sie außerhalb des Umfangs der Supportleistungen liegen oder wenn mehrere Versuche, den Kunden in Bezug auf eine Supportanfrage zu kontaktieren, unbeantwortet geblieben sind. Wenn ein Support-Ticket wegen fehlender Antwort geschlossen wird, kann der Kunde verlangen, dass es wieder geöffnet wird. Wenn sich während des Support-Anfrageprozesses herausstellt, dass das Problem entweder einen höheren Schweregrad als den aktuell zugewiesenen rechtfertigt oder dass der aktuell zugewiesene Schweregrad aufgrund der aktuellen Auswirkungen auf den Betrieb nicht mehr gerechtfertigt ist, wird Skysnag den Schweregrad des Problems entsprechend dem Schweregrad, der die aktuellen Auswirkungen des Problems am besten widerspiegelt, herauf- oder herabstufen.

Die im Rahmen dieses SLA gewährten Rechte und Rechtsbehelfe gelten für den Kunden nur, wenn er ein aktueller zahlender Abonnent der Plattformdienste und der entsprechenden Supportdienste ist.