Allgemeine Geschäftsbedingungen

DIESE VEREINBARUNG REGELT DEN ERWERB UND DIE NUTZUNG DER DIENSTE VON SKYSNAG DURCH DEN KUNDEN. BEGRIFFE IN GROSSBUCHSTABEN HABEN DIE HIER FESTGELEGTEN DEFINITIONEN.

Durch die Annahme dieser Vereinbarung, indem der Kunde (1) ein Kästchen oder eine Schaltfläche zur Bestätigung der Annahme anklickt, (2) ein Bestellformular ausführt, das auf diese Geschäftsbedingungen verweist, oder (3) auf die Dienste von Skysnag zugreift, diese herunterlädt, installiert oder anderweitig nutzt, erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.

Wenn die Person, die diese Vereinbarung annimmt, dies im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person tut, versichert und garantiert sie, dass sie über die rechtliche Befugnis verfügt, diese juristische Person an diese Vereinbarung zu binden. In diesem Fall bezieht sich der Begriff „Kunde“ auf diese juristische Person. Wenn die Person, die diese Vereinbarung annimmt, nicht über eine solche Befugnis verfügt oder den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmt, darf sie diese Vereinbarung nicht annehmen und keinen Zugriff auf die Dienste haben, diese nicht herunterladen, installieren oder anderweitig nutzen.

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass bestimmte Skysnag-Dienste zusätzlichen produktspezifischen Bedingungen unterliegen, die die Nutzung dieser spezifischen Dienste regeln und durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen werden.

1. Definitionen

„Affiliate“ bezeichnet eine juristische Person, die eine Partei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht.

„Autorisierter Benutzer“ bezeichnet Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Vertreter oder Auftragnehmer des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen, die gemäß dieser Vereinbarung zur Nutzung der Dienste berechtigt sind.

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet nicht öffentliche Informationen, die von einer Partei („Offenlegende“) der anderen Partei („Empfängerin“) offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten.

Kunde“ bezeichnet die juristische Person oder Einzelperson, die diese Vereinbarung annimmt.

„Kundendaten“ bezeichnet Daten, die vom Kunden oder in dessen Auftrag an die Dienste übermittelt werden, mit Ausnahme von Skysnag-Inhalten.

Dokumentation“ bezeichnet Benutzerhandbücher oder technische Spezifikationen, die Skysnag für die Dienste bereitstellt.

DORA“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationelle Resilienz des Finanzsektors.

DPA“ bezeichnet die Datenverarbeitungsvereinbarung (Data Processing Addendum) von Skysnag, die durch Verweis in die Datenschutzrichtlinie aufgenommen wird.

Marketingmaterialien“ bezeichnet Fallstudien, Erfahrungsberichte, Whitepapers, Erfolgsgeschichten oder ähnliche von Skysnag erstellte Materialien, die die Nutzung der Dienste durch den Kunden beschreiben.

„Bestellformular“ bezeichnet ein von den Parteien ausgeführtes Bestelldokument für die Dienste.

„Produktspezifische Bedingungen“ bezeichnet zusätzliche Bedingungen, die für bestimmte Skysnag-Produkte gelten und durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen werden.

„Dienste“ bezeichnet jede von Skysnag bereitgestellte gehostete SaaS-Plattform, App oder API.

„Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die im entsprechenden Bestellformular angegebene Dauer, einschließlich Verlängerungen.

Testabonnement“ bezeichnet einen kostenlosen, evaluativen oder probeweisen Zugriff auf die Dienste für einen begrenzten Zeitraum.

2. Lizenz und Nutzung

2.1 Lizenz

Skysnag gewährt dem Kunden ein widerrufliches, nicht exklusives, nicht übertragbares und eingeschränktes Recht, dass autorisierte Benutzer während der Abonnementlaufzeit ausschließlich zu internen Geschäftszwecken des Kunden auf die Dienste zugreifen und diese nutzen dürfen, vorbehaltlich dieser Vereinbarung und des entsprechenden Bestellformulars.

2.2 Autorisierte Benutzer und Konten

Der Kunde ist für die Wahrung der Vertraulichkeit von Benutzer-IDs, Passwörtern und anderen Anmeldedaten, für alle Aktivitäten unter seinen Konten sowie dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden und autorisierte Benutzer dieser Vereinbarung entspricht. Der Kunde wird Skysnag unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder Sicherheitsverletzung informieren.

2.3 Zulässige Nutzung / Zugriffsbeschränkungen

Der Kunde darf weder selbst noch durch Dritte Folgendes tun:

(i) die Dienste kopieren, einrahmen, spiegeln oder abgeleitete Werke daraus erstellen;

(ii) die Dienste rückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf sie zugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln;

(iii) die Dienste vermieten, verleasen, verkaufen, unterlizenzieren oder Dritten zur Verfügung stellen;

(iv) Rechtswidrige Inhalte, Spam oder Malware hochzuladen, zu übertragen oder zu speichern;

(v) die Integrität oder Leistung der Dienste zu beeinträchtigen oder zu mindern;

(vi) versuchen, unbefugten Zugriff auf die Dienste oder verwandte Systeme zu erlangen;

(vi-a) Inhalte oder Materialien über die Dienste hochzuladen, zu übertragen, zu veröffentlichen oder anderweitig bereitzustellen, die:

  • (A) einschüchtert, belästigt, bedroht oder verursacht Schäden oder Verletzungen an Personen oder Eigentum;
  • (B) Material enthält, das falsch, verleumderisch, diffamierend, belästigend, beleidigend oder obszön ist;
  • (C) Bigotterie, Rassismus, Hass, Schaden, Diskriminierung oder Gewalt gegen Einzelpersonen oder Gruppen fördert;
  • (D) die Rechte einer Person, einschließlich Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder geistige Eigentumsrechte, verletzt;
  • (E) unerwünschte Massen-E-Mails, „Junk-Mail“, „Spam“, Kettenbriefe oder jegliche Form unaufgeforderter kommerzieller Kommunikation darstellt oder fördert;

(vii) Sicherheitstests (einschließlich Netzwerkerkennung, Port-/Dienstidentifikation, Schwachstellen-Scans, Passwort-Cracking, Penetrationstests oder Ähnliches) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Skysnag durchzuführen oder zu gestatten;

(viii) urheberrechtliche oder andere Eigentumshinweise zu entfernen oder zu verändern;

(ix) die Dienste für nicht vorgesehene oder nicht dokumentierte Zwecke zu verwenden.

Skysnag kann angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, einschließlich der Aussetzung, bei Verstößen gegen diesen Abschnitt.

3. Rangfolge

Wenn ein Konflikt entsteht, gilt folgende Rangfolge: (1) Bestellformular; (2) Produktspezifische Bedingungen; (3) DPA; (4) Support-Richtlinie; (5) diese Vereinbarung.

4. Zahlung und Abrechnung

4.1 Gebühren und Währung

Alle Gebühren werden in der für die Region des Kunden geltenden Währung angegeben: USD für Kunden in den USA und weltweit; EUR für Kunden in der EU und im Vereinigten Königreich. Bei EUR erfolgt die Umrechnung von USD gemäß dem am Rechnungsdatum geltenden Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB); Skysnag kann zur administrativen Vereinheitlichung auf den nächsten Betrag von 10 € auf- oder abrunden.

4.2 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, werden die Gebühren im Voraus in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Überfällige Beträge verzinsen sich mit 1,5 % pro Monat (oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz) zuzüglich angemessener Inkassokosten. Zahlungsverpflichtungen sind nicht stornierbar, und Gebühren werden nicht erstattet, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen. Die Anzahl der Abonnements darf während der Abonnementlaufzeit nicht verringert werden.

4.3 Steuern

Die Gebühren verstehen sich ausschließlich aller Steuern, Abgaben und Zölle („Steuern“). Der Kunde ist für alle Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit seinen Käufen anfallen, mit Ausnahme der Einkommenssteuern von Skysnag. Zahlungen sind ohne Abzug von Quellensteuern zu leisten; wenn gesetzlich vorgeschrieben, wird der Kunde den Betrag entsprechend erhöhen („gross-up“) und gültige Bescheinigungen über die einbehaltenen Steuern vorlegen.

4.4 Rechnungsstreitigkeiten

Streitigkeiten, die in gutem Glauben entstehen, müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum unter Angabe unterstützender Details geltend gemacht werden. Unbestrittene Beträge bleiben bis zum Fälligkeitsdatum zahlbar.

4.5 Automatische Verlängerungserhöhung

Abonnements verlängern sich automatisch um aufeinanderfolgende Laufzeiten, die der auslaufenden Abonnementlaufzeit entsprechen (jedoch mindestens ein Jahr betragen), zu dem höheren Wert aus einem Aufschlag von 5 % oder dem jeweils dann geltenden Listenpreis von Skysnag, sofern nicht eine der Parteien mindestens 30 Tage vor dem Verlängerungsdatum (bei monatlichen Laufzeiten 7 Tage) schriftlich die Nichtverlängerung mitteilt.

5. Überprüfung der Nutzung; Sperrung oder Aussetzung

5.1 Nutzungsüberprüfung

Skysnag kann einmal pro Abonnementlaufzeit aktive Domains, Benutzer und andere Nutzungsmetriken anhand von Systemprotokollen überprüfen, wobei eine vorherige Benachrichtigung von 10 Geschäftstagen erfolgt. Zur Klarstellung: Die Nutzungsüberprüfung gemäß diesem Abschnitt ist auf die oben genannte Häufigkeit beschränkt; Skysnag behält sich jedoch das Recht vor, die Systemnutzung und -leistung fortlaufend zu überwachen, um die Systemverwaltung, Sicherheit, Serviceverbesserung und die Einhaltung dieser Vereinbarung zu gewährleisten. Jede Überprüfung, die ergibt, dass die tatsächliche Nutzung des Kunden die im entsprechenden Bestellformular angegebenen Mengen überschreitet, führt zu einer Rechnungsstellung für die übermäßige Nutzung zu den jeweils geltenden Tarifen von Skysnag, zahlbar innerhalb von 30 Tagen.

5.2 Aussetzung

Skysnag kann die Dienste ganz oder teilweise aussetzen, um: (i) Schaden, Sicherheitsrisiken oder Missbrauch zu verhindern; (ii) gesetzliche Anforderungen oder behördliche Anordnungen zu erfüllen; oder (iii) bei Zahlungsverzug nach vorheriger Benachrichtigung einzugreifen. Skysnag wird den Zugriff unverzüglich wiederherstellen, sobald die Ursache behoben ist. Wenn das Problem 30 Tage nach Beginn der Aussetzung nicht behoben wurde, kann Skysnag das betroffene Bestellformular kündigen.

6. Datenaufbewahrung und -übermittlung

Die Hosting-Regionen von Skysnag umfassen die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, das Vereinigte Königreich und den Nahen Osten (optional mit Zugang für LATAM). Regionales Datenhosting steht allen Skysnag-Kunden zur Verfügung und kann im Bestellformular ohne zusätzliche Kosten ausgewählt werden.

Nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung haben Kunden 30 Tage Zeit, um verfügbare Kundendaten vor der Löschung zu exportieren. Skysnag darf aggregierte oder anonymisierte Daten für Analysen, Serviceverbesserungen und Branchenberichte aufbewahren, sofern kein Kunde identifizierbar ist.

7. Vertraulichkeit

Der Empfänger wird die vertraulichen Informationen des Offenlegenden mit mindestens dem gleichen Sorgfaltsgrad schützen, den er für seine eigenen ähnlichen Informationen anwendet (nicht weniger als angemessene Sorgfalt), sie ausschließlich zur Erfüllung dieser Vereinbarung verwenden und sie nur an Mitarbeiter und Auftragnehmer weitergeben, die ein berechtigtes Interesse daran haben und durch Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind.

Vertrauliche Informationen schließen solche Informationen aus, die: (a) ohne Verletzung öffentlich zugänglich sind; (b) rechtmäßig und ohne Einschränkung bekannt sind; (c) unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (d) rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erhalten wurden.

Wenn der Empfänger gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, wird er (soweit zulässig) unverzüglich benachrichtigen und angemessene Unterstützung leisten. Auf Anfrage wird der Empfänger die vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten, mit Ausnahme routinemäßiger Sicherungskopien und gesetzlich vorgeschriebener Aufbewahrungspflichten.

Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass eine Offenlegung vertraulicher Informationen (einschließlich Kundendaten), die aus einer Datenschutzverletzung oder einem Sicherheitsvorfall im Zusammenhang mit den Diensten resultiert, keinen Verstoß gegen diesen Abschnitt 7 darstellt, es sei denn, ein solcher Vorfall wurde unmittelbar durch Skysnags Versäumnis verursacht, die im DPA festgelegten Sicherheitsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Zur Klarstellung: Skysnags Verpflichtung, den Kunden gemäß dem DPA und den geltenden Datenschutzgesetzen über Datenschutzverletzungen zu informieren, ist unabhängig von und nicht durch die Vertraulichkeitsverpflichtungen in diesem Abschnitt eingeschränkt.

8. Datenverarbeitung und Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der DPA von Skysnag, die Bestandteil dieses Vertrags ist und durch Verweis in die Datenschutzerklärung von Skysnag einbezogen wird (siehe: https://www.skysnag.com/privacy-policy). Skysnag nimmt am Data Privacy Framework (DPF) für qualifizierte Übermittlungen teil und hält sich an dessen Grundsätze.

Für Kunden aus dem Finanzsektor der EU, für die DORA gilt, enthält Skysnag standardmäßig eine DORA-Zusatzvereinbarung, die Aspekte wie IKT-Risikomanagement, Vorfallbearbeitung, Überwachung von Unterauftragnehmern, Resilienz und Ausstiegsverfahren abdeckt.

9. Testzugang (Comply-Service)

Der Testzugang wird über Skysnag Comply, den Testdienst für neue Benutzer, bereitgestellt und wird, sofern nicht anders angegeben, in der Form „WIE BESEHEN“ für 14 Tage angeboten. Skysnag übernimmt keine Gewährleistungen, Entschädigungen oder Supportleistungen für den Testzugang. Nach Ablauf des Testzeitraums können die mit dem Comply-Dienst verbundenen Kundendaten gelöscht werden, es sei denn, der Kunde erwirbt ein kostenpflichtiges Abonnement für denselben oder einen höheren Servicetarif. Jede Partei kann einen Testzugang jederzeit beenden.

10. Sicherheit und Subprozessoren

Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Skysnag keine Penetrationstests, Schwachstellenscans oder ähnlichen Sicherheitstests durchführen. Skysnag unterhält geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die sich an anerkannten Rahmenwerken (z. B. NIST) orientieren. Skysnag setzt Unterauftragsverarbeiter ein (z. B. Cloud- und CDN-Anbieter) und wird Kunden 15 Tage im Voraus über wesentliche Änderungen an Unterauftragsverarbeitern über das Trust Center oder per E-Mail informieren.

11. Warranties and Disclaimers

11.1 Beschränkte Gewährleistung

Während der Abonnementlaufzeit werden die Dienste bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen der Dokumentation entsprechen. Die ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung sind nach Wahl von Skysnag: (i) Nachbesserung; (ii) Ersatz; oder (iii) Rückerstattung der Gebühren für den nicht konformen Dienst, woraufhin der Zugriff auf diesen Dienst beendet wird.

11.2 Haftungsausschlüsse

AUSSER DER OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE WERDEN DIE DIENSTE UND DIE DOKUMENTATION „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. SKYSNAG LEHNT ALLE ANDEREN GARANTIEN AB, AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG SOWIE DERJENIGEN, DIE AUS DEM GESCHÄFTSVERKEHR ODER HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN. DIE DIENSTE SIND NICHT FÜR EINSÄTZE MIT HOHEM RISIKO ODER STRIKTER HAFTUNG KONZIPIERT. INTERNET- UND DRITTPARTEI-DIENSTBESCHRÄNKUNGEN KÖNNEN DIE VERFÜGBARKEIT BEEINTRÄCHTIGEN; SKYSNAG IST NICHT FÜR DADURCH VERURSACHTE VERZÖGERUNGEN ODER AUSFÄLLE VERANTWORTLICH.

12. Entschädigungen

12.1 Skysnag IP-Schadloshaltung

Skysnag wird den Kunden gegen Ansprüche Dritter verteidigen, die behaupten, dass die autorisierte Nutzung der Dienste durch den Kunden ein Patent, Urheberrecht oder eine Marke verletzt oder ein Geschäftsgeheimnis unrechtmäßig verwendet, und wird endgültige Schadensersatzbeträge und Kosten zahlen, die von einem Gericht zugesprochen oder in einem Vergleich vereinbart werden; vorausgesetzt, dass Skysnag gemäß Abschnitt 12.1 keine Verpflichtung für Ansprüche hat, die Skysnag erstmals mehr als zwei (2) Jahre nach Beendigung oder Ablauf des Bestellformulars für den betroffenen Dienst oder, falls früher, zwei (2) Jahre nach Einstellung der Nutzung des betroffenen Dienstes durch den Kunden mitgeteilt werden, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Ungeachtet des Vorstehenden gilt diese zeitliche Beschränkung nicht für Ansprüche, die auf der Nutzung der Dienste durch den Kunden während einer aktiven Abonnementlaufzeit beruhen oder aus einer zum Zeitpunkt der Beendigung fortbestehenden Verletzung entstehen.

Skysnag übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die entstehen aus: (i) der Nutzung unter Verstoß gegen diese Vereinbarung; (ii) der Kombination mit Komponenten, die nicht von Skysnag bereitgestellt wurden; oder (iii) Änderungen, die nicht von Skysnag vorgenommen wurden. Skysnag kann Rechte erwerben, die Dienste ändern oder ersetzen oder im Voraus gezahlte Gebühren für die betroffenen Dienste erstatten und den Zugriff beenden.

12.2 Kundenschadloshaltung

Der Kunde wird Skysnag gegen Ansprüche Dritter verteidigen, die sich aus Kundendaten, rechtswidriger Nutzung oder einem Verstoß gegen Abschnitt 2.3 ergeben, und endgültige Schadensersatzbeträge sowie Kosten zahlen, die von einem Gericht zugesprochen oder in einem Vergleich vereinbart werden.

12.3 Verfahren

Schadloshaltungsverpflichtungen erfordern: (a) eine unverzügliche schriftliche Mitteilung; (b) die alleinige Kontrolle der Verteidigung und des Vergleichs durch die schadloshaltende Partei (kein Vergleich, der Verpflichtungen für die schadlosgehaltene Partei ohne deren Zustimmung auferlegt); (c) angemessene Zusammenarbeit; und (d) für Schadloshaltungsverpflichtungen gemäß Abschnitt 12.1 gelten die dort festgelegten zeitlichen Beschränkungen, und der Kunde muss Skysnag innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis eines potenziellen Anspruchs schriftlich über diesen informieren.

13. Haftungsbeschränkung

Keine der Parteien haftet für indirekte, zufällige, besondere, exemplarische oder Folgeschäden oder für entgangene Gewinne, Umsätze, Geschäftswert, Daten oder Betriebsunterbrechungen.

Mit Ausnahme von Beträgen, die gemäß den Schadloshaltungen in §12 zu zahlen sind, oder bei Verletzungen der Vertraulichkeit bzw. der unrechtmäßigen Nutzung geistigen Eigentums, übersteigt die Gesamthaftung jeder Partei aus dieser Vereinbarung nicht die vom Kunden für die Dienste in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten oder zu zahlenden Gebühren.

Nichts beschränkt eine Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt werden darf.

Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass sie nach geltendem Recht verpflichtet ist, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Verluste, Schäden oder Verletzungen zu mindern, für die sie gemäß dieser Vereinbarung Ersatz verlangt. Der Anspruch jeder Partei auf Ersatz wird in dem Umfang reduziert, in dem ihre Schäden durch mangelnde Sorgfalt bei der Schadensminderung verursacht oder vergrößert wurden.

14. Öffentlichkeitsarbeit und Marketingkooperation

14.1 Grundlegende Marketingrechte

Sofern der Kunde nicht schriftlich an [email protected] widerspricht, darf Skysnag den Namen und das Logo des Kunden in Kundenlisten, Kundenreferenzseiten, auf Websites, in Präsentationen und Marketingmaterialien aufführen. Der Widerspruch des Kunden wird innerhalb von 30 Tagen nach Eingang umgesetzt.

14.2 Fallstudien und Erfolgsgeschichten

Mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden (eine E-Mail genügt) darf Skysnag Fallstudien, Referenzen oder ähnliche Marketingmaterialien entwickeln und veröffentlichen, die die Nutzung der Dienste durch den Kunden beschreiben.

Der Kunde hat das Recht, alle derartigen Materialien vor der Veröffentlichung zu prüfen und zu genehmigen, und Skysnag wird keine vertraulichen Informationen des Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung veröffentlichen. Nach der Genehmigung darf Skysnag die Materialien in seinen Marketingkanälen verwenden, es sei denn, sie werden wesentlich geändert; in diesem Fall wird eine erneute Genehmigung eingeholt.

Der Kunde kann zu einem späteren Zeitpunkt die Entfernung veröffentlichter Materialien aus berechtigten geschäftlichen Gründen verlangen, und Skysnag wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese innerhalb von 30 Tagen zu entfernen, wobei anerkannt wird, dass eine erneute Veröffentlichung durch Dritte oder Archivkopien außerhalb der Kontrolle von Skysnag liegen können.

14.3 Pressemitteilungen und öffentliche Bekanntmachungen

Jede Pressemitteilung oder öffentliche Bekanntmachung, die den Kunden ausdrücklich als Skysnag-Kunden identifiziert (über die allgemeinen Marketingnutzungen in den Abschnitten 14.1 und 14.2 hinaus), erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden zum konkreten Text und Zeitpunkt.

14.4 Preisnominierungen

Skysnag darf den Anwendungsfall oder die Implementierung des Kunden für Branchenauszeichnungen, Analystenprogramme oder ähnliche Initiativen einreichen, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Kunden und der hierin enthaltenen Vertraulichkeitsbestimmungen.

15. Laufzeit, Kündigung und Wirkung

Diese Vereinbarung bleibt für die Dauer der jeweiligen Abonnementlaufzeit(en) in Kraft.

Jede Partei kann die Vereinbarung bei einem wesentlichen Verstoß kündigen, der nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird.

Nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung wird der Kunde die Nutzung der Dienste einstellen, und Skysnag wird die Konten deaktivieren; aufgelaufene Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen.

Die Abschnitte 7 (Vertraulichkeit), 8 (Datenverarbeitung und Datenschutz), 11–13 (Garantien, Schadloshaltungen, Haftung), 17–30 (Allgemeine Bestimmungen) sowie alle Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortbestehen sollten, bleiben nach Beendigung der Vereinbarung in Kraft.

16. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle zurückzuführen sind, einschließlich Naturkatastrophen, Cyberangriffe, Ausfälle von Cloud-Anbietern, behördliche Maßnahmen oder Arbeitskonflikte.

17. Exportkonformität

Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer anwendbarer Rechtsordnungen vollständig einzuhalten, um sicherzustellen, dass weder die Dienste noch direkte Produkte daraus: (a) direkt oder indirekt unter Verstoß gegen diese Exportgesetze und -vorschriften exportiert oder reexportiert werden; oder (b) für Zwecke verwendet werden, die durch diese Exportgesetze und -vorschriften verboten sind.

18. Mitteilungen

Mitteilungen können per E-Mail an die im Bestellformular angegebenen Kontakte gesendet werden und gelten als zugestellt, sobald sie versendet wurden.

Rechtliche Mitteilungen an Skysnag: [email protected] .

Skysnag kann Mitteilungen auch über das Dashboard der Dienste bereitstellen.

19. Abtretung; keine Drittbegünstigten

Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne die Zustimmung der anderen Partei abtreten, außer an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung oder dem Verkauf eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte, wobei eine Mitteilung erforderlich ist.

Es gibt keine begünstigten Dritten.

20. Änderung; Verzicht; Gesamte Vereinbarung

Änderungen müssen schriftlich erfolgen und von Skysnag herausgegeben werden (oder, falls erforderlich, einvernehmlich unterzeichnet werden).

Ein Verzicht muss ausdrücklich und schriftlich unterzeichnet sein, um wirksam zu werden.

Diese Vereinbarung bildet zusammen mit dem/den Bestellformular(en), den produktspezifischen Bedingungen, der Support-Richtlinie, der Datenschutzrichtlinie (einschließlich der DPA) und dem DORA-Anhang (sofern anwendbar) die vollständige Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen.

Jedes Bestellformular stellt ein separates Angebot dar; Zahlungsverpflichtungen sind nicht von anderen Bestellungen abhängig.

Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit. Im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet „einschließlich“ stets „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“.

21. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Delaware, USA, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.

Jede Streitigkeit wird durch ein verbindliches Schiedsverfahren gemäß den Regeln der American Arbitration Association (AAA) mit Gerichtsstand in Delaware beigelegt. Das Schiedsurteil kann von jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden.

In jedem Rechtsstreit, Schiedsverfahren oder sonstigen Verfahren, das sich aus dieser Vereinbarung ergibt oder damit in Zusammenhang steht, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung ihrer angemessenen Anwaltsgebühren, Sachverständigenhonorare, Untersuchungskosten und sonstigen im Zusammenhang mit dem Verfahren entstandenen Prozesskosten, zusätzlich zu allen weiteren ihr zustehenden Rechtsbehelfen. Im Sinne dieser Bestimmung gilt als „obsiegende Partei“ diejenige Partei, die im Wesentlichen den angestrebten Erfolg erzielt, sei es durch Urteil, Schiedsspruch, Abweisung, Vergleich oder auf andere Weise.

22. Änderungen der Bedingungen

Skysnag kann diese Bedingungen durch eine Mitteilung per E-Mail oder über das Dashboard mit einer Frist von 30 Tagen im Voraus aktualisieren.

Die fortgesetzte Nutzung nach dem Inkrafttreten gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.

23. Kontakt

Support: [email protected]
Webseite: https://www.skysnag.com/contact

24. Unabhängige Auftragnehmer

Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, Franchise, Joint Venture, Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsbeziehung zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, die andere zu verpflichten oder Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen, ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung, außer wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt. Skysnag ist nicht an Bedingungen oder Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten gebunden.

25. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, gilt diese Bestimmung als durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben weiterhin in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien verpflichten sich, in gutem Glauben zu verhandeln, um eine ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die die ursprüngliche Absicht und wirtschaftliche Wirkung so weit wie möglich erreicht.

26. Gesetzeskonformität

Jede Partei verpflichtet sich, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung alle anwendbaren bundesstaatlichen, staatlichen, lokalen und internationalen Gesetze, Vorschriften, Regeln und Verordnungen einzuhalten. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, umfasst dies insbesondere die Einhaltung folgender Bestimmungen:

(a) Aller anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des California Consumer Privacy Act (CCPA) und anderer geltender Datenschutzbestimmungen;

(b) Den Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums, einschließlich Urheber-, Marken-, Patent- und Geschäftsgeheimnisgesetzen;

(c) Den Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften gemäß Abschnitt 17;

(d) Den Gesetzen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, einschließlich des U.S. Foreign Corrupt Practices Act und des UK Bribery Act;

(e) Den Gesetzen und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche;

(f) Den Arbeits- und Beschäftigungsgesetzen, die auf die jeweilige Belegschaft der Parteien anwendbar sind;

(g) Den Gesetzen und Vorschriften zum Verbraucherschutz;

(h) Den Wettbewerbs- und Kartellgesetzen;

(i) Den Gesetzen zur Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel, einschließlich des UK Modern Slavery Act 2015, des California Transparency in Supply Chains Act von 2010 sowie entsprechender Gesetze in anderen Rechtsordnungen.

Skysnag versichert, garantiert und verpflichtet sich, dass:

  • (a) Es alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verhaltenskodizes in Bezug auf Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel („Gesetze gegen moderne Sklaverei“) einhält;
  • (b) Es keine Form von Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Kinderarbeit oder Menschenhandel in seinen Geschäftstätigkeiten oder bei der Bereitstellung der Dienste nutzt oder nutzen wird;
  • (c) Es Richtlinien und Verfahren aufrechterhält und durchsetzt, um die Einhaltung der Gesetze gegen moderne Sklaverei in allen seinen Geschäftstätigkeiten, Lieferketten und Geschäftsbeziehungen sicherzustellen;
  • (d) Es eine angemessene Due-Diligence-Prüfung seiner Lieferanten, Auftragnehmer und Geschäftspartner durchführt, um deren Einhaltung der Gesetze gegen moderne Sklaverei sicherzustellen;
  • (e) Es den Kunden unverzüglich benachrichtigt, sobald es von einem tatsächlichen oder vermuteten Verstoß gegen die Gesetze gegen moderne Sklaverei in seinen Geschäftstätigkeiten oder seiner Lieferkette Kenntnis erlangt;
  • (f) Es dem Kunden auf angemessene Anfrage hin Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt, die die Einhaltung der Gesetze gegen moderne Sklaverei belegen, einschließlich Kopien relevanter Richtlinien, Schulungsunterlagen und Prüfergebnisse.

Der Kunde versichert und garantiert, dass er ebenfalls alle geltenden Gesetze gegen moderne Sklaverei bei der Nutzung der Dienste und in seinen eigenen Geschäftstätigkeiten einhält.

Jede Partei versichert und garantiert, dass sie alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen, Zustimmungen und Freigaben eingeholt hat, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.

27. Billige Rechtsmittel

Der Kunde erkennt an, dass die Dienste, die Dokumentation und andere vertrauliche Informationen von Skysnag wertvolle Geschäftsgeheimnisse und proprietäre Informationen von Skysnag und seinen Lizenzgebern enthalten und dass jeder tatsächliche oder drohende Verstoß gegen Abschnitt 2.3 (Zugriffsbeschränkungen), Abschnitt 7 (Vertraulichkeit) oder jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung des geistigen Eigentums von Skysnag einen irreparablen Schaden für Skysnag verursachen würde, für den ein finanzieller Schadensersatz keine angemessene Abhilfe darstellt.

Dementsprechend ist Skysnag zusätzlich zu allen anderweitig nach Gesetz oder Billigkeit verfügbaren Rechtsbehelfen berechtigt, Unterlassungsansprüche, spezifische Leistung und andere billige Rechtsmittel zu beantragen, um einen solchen Verstoß oder drohenden Verstoß zu verhindern oder einzuschränken, ohne dass eine Sicherheitsleistung erbracht oder tatsächliche Schäden nachgewiesen werden müssen. Die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel sind kumulativ und schließen keine nach Gesetz oder Billigkeit vorgesehenen Rechte oder Rechtsmittel aus.

28. Vertriebspartner und Wiederverkäufer

28.1 Einkäufe über Kanalpartner

Wenn der Kunde ein Abonnement für die Dienste über einen autorisierten Skysnag-Kanalpartner oder Wiederverkäufer („Kanalpartner“) erwirbt, gelten die folgenden Bestimmungen:

(a) Der Kanalpartner ist berechtigt, Skysnag-Dienste weiterzuverkaufen, jedoch nicht, diese Vereinbarung zu ändern oder im Namen von Skysnag Verpflichtungen einzugehen;

(b) Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden richten sich nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Kanalpartner;

(c) Die Verpflichtung von Skysnag zur Bereitstellung der Dienste hängt vom Eingang der entsprechenden Gebühren vom Kanalpartner ab;

(d) Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf die Dienste, Garantien, Haftungsbeschränkungen, geistiges Eigentum und Datenverarbeitung gelten unabhängig davon, ob der Kunde direkt bei Skysnag oder über einen Kanalpartner gekauft hat;

(e) Skysnag kann die Dienste aussetzen oder beenden, wenn der Kanalpartner Skysnag nicht bezahlt, vorausgesetzt, Skysnag gibt dem Kunden zuvor eine angemessene Mitteilung und die Möglichkeit, alternative Zahlungsvereinbarungen zu treffen;

(f) Alle Streitigkeiten über Abrechnung, Zahlung oder Bestellformularbedingungen zwischen dem Kunden und dem Kanalpartner sind ausschließlich zwischen diesen Parteien zu klären; Skysnag ist nicht verantwortlich für die Preisgestaltung, Abrechnungspraktiken oder Zahlungsstreitigkeiten des Kanalpartners.

28.2 Liste der Kanalpartner

Skysnag führt eine Liste autorisierter Kanalpartner. Der Kunde kann den Autorisierungsstatus eines Kanalpartners überprüfen, indem er [email protected] kontaktiert. Skysnag ist nicht verantwortlich für Dienste, die über nicht autorisierte Wiederverkäufer erworben wurden.

29. Schlussbestimmungen

29.1 RECHTSBEHELFE

Sofern diese Vereinbarung keine ausschließliche Rechtsbehelfsregelung vorsieht, sind die Rechte und Rechtsbehelfe der Parteien kumulativ. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen muss, um Verluste, für die sie hiernach Ersatz verlangen kann, in größtmöglichem Umfang zu mindern.

29.2 AUSLEGUNG

Keine Auslegungsregel, die eine Interpretation zugunsten oder zu Lasten des Verfassers erfordert, findet auf diese Vereinbarung Anwendung. Jegliche Unklarheit wird weder zugunsten noch zulasten einer Partei ausgelegt.

29.3 GEGENSTÜCKE

Diese Vereinbarung und alle Bestellformulare können in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, von denen jede als Original gilt und die zusammen dasselbe Dokument darstellen. Elektronische Unterschriften haben die gleiche Wirkung wie Originalunterschriften.

Diese Vereinbarung wurde zuletzt am 15. Oktober 2025 aktualisiert. Sie tritt zwischen dem Kunden und Skysnag am Datum der Annahme dieser Vereinbarung durch den Kunden (dem „Wirksamkeitsdatum“) in Kraft.

Skysnag, Inc.
548 Market Street, San Francisco, CA 94104, USA
(„Skysnag“, „we“, „us“, or „our“)