NIS2 in der EU: Deutschland führt den Weg bei der Cybersicherheits-Compliance
Die Cybersicherheit in Europa tritt in eine neue Ära ein. Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie 2022/2555), die nun EU-weit in Kraft ist, erhöht die Anforderungen daran, wie Organisationen kritische Infrastrukturen, sensible Daten und digitale Dienste schützen, erheblich. Für Unternehmen, die in Europa tätig sind, ist dies nicht nur ein Compliance-Häkchen, sondern ein klarer Aufruf, Abwehrmaßnahmen zu stärken, Kommunikationswege zu sichern und sich auf eine strengere Aufsicht vorzubereiten.
Deutschland hat eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der NIS2 in konkretes nationales Recht übernommen. Das NIS2-Umsetzungsgesetz vom Dezember 2025, das das BSI-Gesetz (BSIG) aktualisiert, bietet Organisationen einen klaren und praxisnahen Leitfaden. Mit rund 29.500 Organisationen, die nun unter das Gesetz fallen, sind die Auswirkungen für Unternehmen — von Energie und Gesundheitswesen bis hin zu Finanz- und digitalen Dienstleistungen — unmittelbar und weitreichend.
Für Organisationen in der gesamten EU stellt NIS2 sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar: kritische Systeme zu schützen, Cyberangriffe zu verhindern und Resilienz in einer zunehmend digitalen Welt zu demonstrieren.
Wer fällt in Deutschland unter NIS2
Das überarbeitete deutsche BSI-Gesetz erhöht die Zahl der regulierten Einrichtungen von rund 4.500 auf etwa 29.500 Organisationen. Die Einrichtungen werden wie folgt eingestuft:
- Wesentliche Einrichtungen
- Wichtige Einrichtungen
Die Einstufung hängt vom Sektor, der Unternehmensgröße sowie von der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Bedeutung ab.
Betroffene Sektoren

Wie oben dargestellt, erweitert die Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) die Cybersicherheitsverpflichtungen in der gesamten Europäischen Union durch die Einführung zusätzlicher regulierter Sektoren. Die nachstehende Tabelle zeigt die wichtigsten NIS2-Sektorkategorien und gibt an, ob jeder Sektor gemäß der NIS2-Richtlinie als wesentliche oder wichtige Einrichtung eingestuft wird.
| Sektorkategorie | Klassifizierung | Beispiele |
|---|---|---|
| Energie | Wesentlich | Strom, Gas, Öl |
| Gesundheitswesen | Wesentlich | Krankenhäuser, Notfallversorgung |
| Verkehr | Wesentlich | Luft-, Schienen-, Straßen- und Wasserverkehrsbetreiber |
| Finanzwesen | Wesentlich | Banken, Zahlungsdienstleister |
| Wasserversorgung | Wesentlich | Trinkwasser, Abwasser |
| Digitale Infrastruktur | Wesentlich | DNS, Internetknoten (IXPs), Rechenzentren |
| Öffentliche Verwaltung | Wesentlich | Staatliche Behörden |
| Weltraum | Wesentlich | Satelliten- und Bodeninfrastruktur |
| Digitale Anbieter | Wichtig | Cloud-Dienste, Online-Plattformen |
| Postdienste | Wichtig | Post- und Kurierdienste |
| Abfallwirtschaft | Wichtig | Abfallsammlung und Recycling |
| Lebensmittel | Wichtig | Lebensmittelproduktion und -vertrieb |
| Herstellung | Wichtig | Industrielle Fertigung |
| Chemikalien | Wichtig | Chemische Produktion |
| Forschung | Wichtig | Forschungseinrichtungen |
Diese Ausweitung spiegelt das EU-weite Ziel von NIS2 wider: einen breiteren Bereich kritischer und wichtiger Dienste vor Cyberrisiken zu schützen.
Zentrale Cybersicherheitsverpflichtungen
Betroffene Einrichtungen müssen verschärfte Anforderungen erfüllen, darunter:
- Registrierung beim BSI sowie die Pflege korrekter Kontakt- und Dienstleistungsinformationen
- Risikomanagement sowie Dokumentation von Cybersicherheitsrichtlinien, -kontrollen und -verfahren
- Meldung von Vorfällen über das neue BSI-Portal, das am 6. Januar 2026 aktiviert wurde, einschließlich Erstmeldung, nachfolgender Eindämmungsmaßnahmen und Abschlussbericht.
- Governance und Resilienz: Implementierung einer strukturierten Cybersicherheits-Governance, eines Incident-Response-Managements und von Maßnahmen zur Geschäftskontinuität, wodurch Cybersicherheit zur Verantwortung auf Vorstandsebene wird.
Vorfalldmeldung und EU-weite Koordinierung
Betroffene Einrichtungen müssen erhebliche Cybersicherheitsvorfälle über das deutsche BSI-Portal melden, das seit dem 6. Januar 2026 aktiv ist, einschließlich Erstmeldungen, Aktualisierungen zu Eindämmungsmaßnahmen und Abschlussberichten.
Über die nationale Meldung hinaus schafft NIS2 außerdem das European Cyber Crisis Liaison Organisation Network (EU-CyCLONe). Dieses Netzwerk koordiniert die Reaktionen auf groß angelegte Cybersicherheitsvorfälle oder -krisen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und stellt sicher, dass kritische grenzüberschreitende Bedrohungen effizient bewältigt werden. Organisationen sollten sich bewusst sein, dass schwerwiegende Vorfälle sowohl nationale Behörden als auch eine Koordinierung auf EU-Ebene einbeziehen können.
E-Mail-Sicherheit: Nachdrücklich als zentrale Kontrollmaßnahme empfohlen
Obwohl NIS2 keine bestimmten Technologien allgemein vorschreibt, identifizieren die deutschen Leitlinien und allgemein anerkannte Best Practices die E-Mail-Authentifizierung als eine entscheidende technische Kontrollmaßnahme. Organisationen wird erwartet, Maßnahmen umzusetzen wie:
- SPF (Sender Policy Framework)
- DKIM (DomainKeys Identified Mail)
- DMARC (Domain-based Message Authentication, Reporting & Conformance)
- MTA-STS (Mail Transfer Agent Strict Transport Security)
- TLS-PRT (Transport Layer Security Reporting)
Diese Kontrollmaßnahmen tragen dazu bei, Folgendes zu verhindern:
- Phishing- und Social-Engineering-Angriffe
- Domain-Spoofing und Identitätsmissbrauch
- Markenmissbrauch und Business-E-Mail-Compromise (BEC)
- Manipulation sensibler Kommunikation
Die Implementierung einer starken E-Mail-Authentifizierung gilt als wesentlich, um die Konformität mit der BSI TR-03182 zur E-Mail-Authentifizierung sowie mit der NIS2-Anforderung „geeignete technische Maßnahmen“ nachzuweisen.
Unverzügliche Compliance erforderlich
Im Gegensatz zu früheren Rahmenwerken ist die deutsche Umsetzung von NIS2 sofort wirksam. Betroffene Organisationen sollten unverzüglich Risikomanagement-, Governance- und technische Kontrollmaßnahmen bewerten und implementieren.
Warum NIS2 wichtig ist
NIS2 stärkt die digitale Resilienz in der gesamten EU, harmonisiert Standards und verbessert die Erkennung, Meldung und Reaktion auf Vorfälle. Eine Nichteinhaltung kann führen zu:
- Regulatorische Bußgelder und Sanktionen
- Erhöhte aufsichtsrechtliche Überwachung
- Verpflichtende Prüfungen und Durchsetzungsmaßnahmen
- Betriebsstörungen und Reputationsschäden
Wie Skysnag die NIS2-Compliance unterstützt
Die E-Mail-Authentifizierung ist eine der schnellsten und effektivsten Möglichkeiten, die Anforderungen von NIS2 zu erfüllen. Skysnag automatisiert die Bereitstellung und Überwachung von DMARC, SPF, DKIM und MTA-STS und unterstützt Organisationen dabei:
- Domains und Marken in großem Umfang schützen
- Phishing und Spoofing in Echtzeit erkennen
- Auditfähige Compliance-Berichte erstellen
- E-Mail-Sicherheit in umfassendere NIS2-Governance-Rahmenwerke integrieren
Für regulierte Einrichtungen ist automatisierte E-Mail-Sicherheit ein grundlegender Schritt hin zu Compliance und digitaler Resilienz.
Vorbereitung auf die Zukunft
Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz bietet einen klaren Leitfaden für eine EU-weite Compliance. Organisationen sollten E-Mail-Authentifizierung und umfassendere Governance-Maßnahmen als wesentliche Bestandteile ihrer Cybersicherheitsstrategie betrachten, um auf regulatorische Aufsicht und anhaltende digitale Bedrohungen vorbereitet zu sein.
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